Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20.01.2025 den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 01.01.2025 veröffentlicht. Es weist insbesondere darauf hin, dass das DBA zwischen Deutschland und Belarus mit Wirkung zum 01.01.2025 vollständig ausgesetzt wurde. Belarus hatte einzelne Vorschriften des DBA bereits zum 01.06.2024 ausgesetzt. Der Aufforderung der Bundesregierung, diese Teilaussetzung rückgängig zu machen, ist Belarus nicht nachgekommen.
Das DBA mit Russland besteht zwar weiterhin, aber deutsche Besteuerungsrechte werden seit dem 01.01.2024 durch das DBA nicht mehr berührt, da die EU Russland auf die Blacklist gesetzt hat (§ 1 Abs. 3 Satz 2 Steueroasen-Abwehrgesetz).
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