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Sind die Voraussetzungen für die Anwendung des niederländischen Expat-Tax-Regimes erfüllt, kann der Arbeitgeber eine pauschale steuerfreie Zulage in Höhe von 30 Prozent der Gesamtvergütung gewähren. Schon im Mai haben die Niederlande angekündigt, dass sie die Anwendung der 30-Prozent-Regelung auf einen Höchstbetrag begrenzen möchten. Für das Jahr 2022 würde die Schwelle bei 216.000 Euro liegen. Das heißt, die Steuerbefreiung kann dann höchstens 64.800 Euro betragen. Inzwischen wurden auch nähere Einzelheiten zur geplanten Übergangsregelung und weitere Neuerungen bekannt.
Übergangsregelung
Wurde im letzten Lohnzahlungszeitraum 2022 die 30-Prozent-Regelung angewendet, greift die Höchstgrenze erst ab dem 01.01.2026. In allen anderen Fällen gilt sie bereits zum 01.01.2024.
Wahlrecht und Transferjahre
Ab 2023 müssen die Arbeitgeber grundsätzlich im jeweils ersten Lohnzahlungszeitraum festlegen, ob sie die 30-Prozent-Regelung anwenden oder ob sie die tatsächlichen Kosten steuerfrei erstatten. Die Entscheidung gilt für das gesamte Kalenderjahr. Außerdem ist der Höchstbetrag zeitanteilig zu kürzen, wenn die Regelung wie etwa in einem Transferjahr nur für einen Teil des Jahres in Anspruch genommen wird.
Handlungsempfehlung
Die Deckelung der Steuerbefreiung hat jedenfalls dann eine wesentliche steuerliche Auswirkung, wenn der deutsche Wohnsitz aufgegeben wurde. Arbeitgeber, die für ihre in die Niederlande entsandten Beschäftigten die ausländische Steuer tragen, sollten die geplanten Kosten der betroffenen Entsendungen neu ermitteln und dabei die Übergangsregelung berücksichtigen.