30-Prozent-Regel
Sind die Voraussetzungen für die Anwendung des niederländischen Expat-Tax-Regimes erfüllt, kann der Arbeitgeber eine pauschale steuerfreie Zulage in Höhe von 30 Prozent der Gesamtvergütung gewähren. Das Regime kann höchstens für fünf Jahre in Anspruch genommen werden. Ab 2024 ist zudem grundsätzlich die Anwendung der 30-Prozent-Regelung auf einen Höchstbetrag (2024: 233.000 Euro) begrenzt.
Beschäftigte, die das Expat-Tax-Regime nutzen, können außerdem dafür optieren, wie beschränkt Steuerpflichtige behandelt zu werden. Beschränkt Steuerpflichtige müssen nur ihre weltweiten Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit und bei den übrigen Einkunftsarten nur solche aus niederländischen Quellen versteuern.
Rückfall des Besteuerungsrechts an den deutschen Fiskus?
Nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf ist allerdings Arbeitslohn, der in den Niederlanden nach der 30-Prozent-Regelung von der Besteuerung ausgenommen wurde, in die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der deutschen Einkommensteuer einzubeziehen (Urteil vom 25.10.2022, 13 K 2867/20 E). Denn die Regelung sei eine Steuerbefreiung und nicht etwa ein pauschaler Werbungskostenabzug.
Gegen die Entscheidung ist die Revision vor dem Bundesfinanzhof anhängig (I R 21/22). Falls sich das Finanzgericht Düsseldorf mit seiner Sichtweise durchsetzt, liefe die niederländische 30-Prozent-Regelung (weitgehend) ins Leere, sofern ein deutscher Wohnsitz beibehalten wird.
Weitere Einschnitte geplant
Abschmelzung während des Begünstigungszeitraums
Die erste vorgeschlagene Reduzierung betrifft den Prozentsatz der Begünstigung. Danach soll der Arbeitgeber in den ersten 20 Monaten weiterhin 30 Prozent, in den folgenden 20 Monaten 20 Prozent und in den letzten 20 Monaten nur noch 10 Prozent der Vergütung steuerfrei gewähren können.
Für Personen, die im letzten Lohnzahlungszeitraum 2023 eine Vergütung erhalten, auf die die 30-Prozent-Regelung anzuwenden ist, soll eine Übergangsregelung geschaffen werden. Die genauen Modalitäten dieser Regelung sind noch zu definieren. So ist beispielsweise noch nicht eindeutig geklärt, ob auch die Entscheidung über die Anwendung des Tax-Regimes bereits 2023 gefallen sein muss.
Abschaffung der partiellen Besteuerung
Die zweite Änderung betrifft die optionale Behandlung als beschränkt steuerpflichtig unter dem Regime. Sie soll grundsätzlich nur noch bis zum 31.12.2024 möglich sein. Wer jedoch im letzten Lohnzahlungszeitraum 2023 eine nach der 30-Prozent-Regelung begünstigte Vergütung bezieht, soll bis höchstens zum 31.12.2026 die Behandlung als beschränkt steuerpflichtig wählen können.