Verbesserte Leistungen
Doch der Gesetzentwurf sieht nicht nur eine Erhöhung der Einnahmen vor. Auch die Leistungen sollen angepasst werden. So ist eine Erhöhung des Pflegegeldes um 5 Prozent geplant. Zudem soll der Entlastungszuschlag für das Pflegeheim im ersten Jahr um 15 Prozent und in den Jahren danach um jeweils 5 Prozent angehoben werden. Sach- und Geldleistungen möchte die Regierung an die Preisentwicklung koppeln und so dynamisieren.
Handlungsempfehlung
Arbeitgeber sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. Da auf jeden Fall mit einer Staffelung des Beitragssatzes in Abhängigkeit der Anzahl der Kinder zu rechnen ist, sollten sie außerdem rechtzeitig ihre Beschäftigten anschreiben, um die Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder in Erfahrung zu bringen. Als Nachweis bietet sich unseres Erachtens die Geburtsurkunde des Kindes an.
Kontaktpersonen: Thorsten Koch und Nancy Adam
EY-Veranstaltung
LET‘S TALK #sozialversicherunginternational
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SAVE THE DATE - 20.04.2023
In dieser Ausgabe wird sich alles um die Themen „Teleworker“, „Aufsichtsräte“ und „Rentenberatung“ im sozialversicherungsrechtlichen Kontext drehen.
Telework – Update
Wie sind die aktuellen Regelungen in Bezug Teleworker? Wir geben Ihnen ein Update zur aktuellen Lage anhand unserer Praxiserfahrung.
Aufsichtsräte – Sozialversicherungsfalle?
Wir geben Ihnen einen Einblick, in welchen Situationen Ihre Aufsichtsräte sozialversicherungspflichtig werden können und welche Konsequenzen daraus resultieren.