Änderungen an IAS 16 — Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet

Im Oktober 2019 beschloss das IASB die Änderungen an IAS 16 'Sachanlagen' zu finalisieren und im ersten Quartal 2020 zu veröffentlichen. Die Änderungen basieren, mit Ausnahme einiger Abweichungen, auf den bereits im ED/2017/4 'Property, Plant and Equipment — Proceeds before Intended Use' enthaltenen Vorschlägen vom Juni 2017. Demnach wird es nicht mehr zulässig sein, Erlöse aus dem Verkauf von Gütern, die produziert werden, während eine Sachanlage zu dem Standort und in den vom Management beabsichtigten betriebsbereiten Zustand gebracht wird, von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Sachanlage abzuziehen. Stattdessen sind diese Verkaufserlöse erfolgswirksam zu erfassen.

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