ESMA veröffentlicht weitere europäische Enforcement-Entscheidungen

Die europäische Markt- und Wertpapierauf­sichtsbehörde (ESMA) hat am 19. April 2018 den 22. Auszug aus ihrer internen Datenbank mit europäischen Enforcement­-Entscheidungen veröffent­licht. Durch die Veröffentlichung anony­misierter Enforcement-Entscheidungen sollen nach IFRS bilanzierende Unternehmen und ihre Abschlussprüfer Einblicke in die Entschei­dungsfindung der europäischen Enforcement-Stellen erhalten. Die veröffentlichten Auszüge enthalten aufgrund der gesetzlichen Vorga­ben in Deutschland keine Fälle der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR). Da ein wesentliches Ziel der EECS (European Enforcers Coordination Sessions) darin besteht, ein möglichst hohes Maß an Vereinheitlichung bei der Anwendung der IFRS zu erreichen, ist jedoch davon auszugehen, dass die veröffentlichten Entscheidungen von der DPR berücksichtigt werden.


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