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Die europäische Markt- und Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat am 16. Juli 2019 den 23. Auszug aus ihrer internen Datenbank mit europäischen Enforcement-Entscheidungen veröffentlicht.
Durch die Veröffentlichung anonymisierter Enforcement-Entscheidungen sollen nach IFRS bilanzierende Unternehmen und ihre Abschlussprüfer Einblicke in die Entscheidungsfindung der europäischen Enforcement-Stellen erhalten. Die veröffentlichten Auszüge enthalten aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in Deutschland keine Fälle der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR). Da ein wesentliches Ziel der EECS (European Enforcers Coordination Sessions) darin besteht, ein möglichst hohes Maß an Vereinheitlichung bei der Anwendung der IFRS zu erreichen, ist jedoch davon auszugehen, dass die veröffentlichten Entscheidungen von der DPR berücksichtigt werden.
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