Das BMF hat einen Entwurf für die Mindeststeuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2024 vorgelegt. In Belgien ist der Countdown für die Registrierungspflichten eingeläutet.
BMF-Entwurf der Mindeststeuererklärung:
Steuerpflichtige i.S.d. § 1 MinStG sind zur Abgabe einer Mindeststeuererklärung verpflichtet. Die Mindeststeuererklärung ist gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 MinStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch über die amtliche Schnittstelle zu übermitteln. Am 17.05.2024 hat das BMF nun einen Entwurf des amtlichen Vordrucks nebst Anleitung für die Mindeststeuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2024 vorgelegt. Der Erklärungsvordruck selbst ist knapp gehalten, dem Vernehmen nach soll der Fokus auf dem Mindeststeuerbericht liegen, für den noch kein Entwurf vorliegt. Bis zum 14.06.2024 haben u.a. die Verbände die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Der Vordruckentwurf nebst Anleitung und Anlagen steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
Direkt zum Entwurf nebst Anlagen kommen Sie hier.
Registrierungspflicht in Belgien:
Die belgischen Finanzbehörden haben weitere administrative Leitlinien bezüglich der Meldepflichten im Rahmen von BEPS / Pillar II vorgelegt. Ein entsprechender Erlass ist am 29.05.2024 veröffentlicht worden. Steuerpflichtige, die in den Geltungsbereich des belgischen Mindeststeuergesetzes fallen, müssen sich innerhalb von 45 Tagen nach Veröffentlichung des Erlasses im belgischen Amtsblatt (d.h. bis zum 13.07.2024) beim FPS Finance registrieren lassen. Näheres können Sie dem beigefügtem Global Alert entnehmen.
Direkt zum Global Alert kommen Sie hier.
Update: Vgl. zu einer Fristverlängerung für die Registrierung in bestimmten Fällen: EY-Steuernachricht vom 04.07.2024.
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