EY-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz

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Insgesamt vier Stunden diskutierten die geladenen Sachverständigen am Montag, 06.11.2023, mit den Abgeordneten des Finanzausschusses des Bundestages über den Entwurf des Wachstumschancengesetzes (WtChancenG). Auch EY äußerte sich in einer schriftlichen Stellungnahme, an welchen Stellen dringender Nachbesserungsbedarf besteht.

In den Tagen zwischen der öffentlichen Anhörung und dem für den 15.11.2023 geplanten Abschluss im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages stellen die Koalitionsfraktionen die letzten Weichen und entscheiden, wo der Regierungsentwurf des WtChancenG nachgebessert wird. Dem Vernehmen nach ist dabei mit umfangreichen Änderungen und Ergänzungen zu rechnen. In ihren Verhandlungen müssen die Koalitionäre auch abwägen, inwieweit sie den 50 Forderungen des Bundesrats entgegenkommen, um die für den 15.12.2023 vorgesehene Beschlussfassung in der Länderkammer nicht zu gefährden (zur Stellungnahme des Bundesrates vgl. EY-Steuernachricht vom 20.10.2023).

Während die Vertreter von Städten und Gemeinden ähnlich wie die Länder im Bundesrat insbesondere Kritik an den im WtChancenG geplanten Steuerentlastungen übten, weist die EY-Stellungnahme auf die – entgegen der Namensgebung und dem Ziel des Gesetzes – im Gesetzentwurf enthaltenen Steuererhöhungen und zusätzlichen Bürokratielasten hin. Kritisiert werden insbesondere die teils drastischen Verschärfungen beim Zinsabzug und die neue Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen. Auch der Versuch, im Umwandlungssteuerrecht eine voraussichtlich unzulässige Rückwirkung zu installieren, sollte nach Ansicht von EY korrigiert werden.

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