Die EU-Mitgliedstaaten haben Anpassungen an den Listen nicht-kooperativer Jurisdiktionen vorgenommen. Darin werden Länder geführt, die laut EU schädliche Steuerregime implementiert haben (sog. „EU-Blacklist“), bzw. Länder, die angekündigt haben, diese Steuerregime zu reformieren (sog. „EU-Greylist“). Die Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Anwendung bestimmter nationaler Steuervorschriften.
Am 04.10.2022 haben die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten im Rat der EU (ECOFIN) beschlossen, den Annex I der Liste nicht-kooperativer Jurisdiktionen um drei Länder zu erweitern. Während die Bahamas und Anguilla bereits in der Vergangenheit Teil der sog. „EU-Blacklist“ waren, sind die Turks- und Caicosinseln zum ersten Mal aufgeführt.
Damit umfasst die Liste nunmehr zwölf Länder. Neben den oben aufgeführten Staaten erfüllen die folgenden Länder die Maßgaben der EU nicht: Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Samoa, Trinidad und Tobago, die Amerikanischen Jungferninseln und Vanuatu.
Die EU-Minister haben zudem beschlossen, den Annex II der Liste nicht-kooperativer Jurisdiktionen („EU-Greylist“) zu aktualisieren. Darin werden Länder geführt, die angekündigt haben, Reformmaßnahmen gegen schädliche Steuerregime umzusetzen. Die Verpflichtungen Bermudas und Tunesiens wurden als erfüllt angesehen, so dass die Verweise auf diese Länder im Sachstandsbericht gestrichen wurden. Im Gegenzug wurde die sog. EU-Greylist um zwei Länder erweitert: Sowohl Armenien als auch Eswatini haben sich verpflichtet, ihre Steuerpräferenzregelungen bis zum 31.12.2023 abzuschaffen oder zu ändern. Der Rest des Anhangs II bleibt unverändert. Dies gilt auch im Falle der Türkei, obwohl diese von der EU geforderte Änderungen nicht vorgenommen hat und wiederholt Fristen für den Beginn des Austauschs von Steuerinformationen mit allen EU-Mitgliedstaaten verstreichen ließ.
Die EU-Blacklist hat seit ihrer Einführung im Jahr 2017 insofern stets an Bedeutung gewonnen, als Geschäftsbeziehungen mit auf ihr geführten Jurisdiktionen zunehmend Ziel von Transparenz- oder steuerlichen Abwehrmaßnahmen werden. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang etwa die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen („DAC6“) sowie das gerade in der Phase der nationalgesetzlichen Umsetzung befindliche öffentliche Country-by-Country Reporting.
Die nächste Aktualisierung von Annex I und Annex II der Liste nicht-kooperativer Jurisdiktionen wird für Februar 2023 erwartet.
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