Seit der globalen Finanzkrise hat sich das Insolvenzrecht weiterentwickelt, um den Herausforderungen des wirtschaftlichen Wiederaufbaus gerecht zu werden. Zu den Änderungen gehören die Harmonisierung der nationalen Insolvenzgesetze in der EU und die Überarbeitung der Insolvenzverfahrensverordnung durch die Europäische Kommission.
Die Arbeit von EY umfasst alle Formen der Sanierung, von der unternehmensinternen solventen Reorganisation bis hin zur Reorganisation mit dem Ziel der Vermeidung einer formellen Insolvenz. Im Zusammenhang mit finanziellen Schwierigkeiten und vorinsolvenzlichen Umständen unterstützt EY Banken und Private-Equity-Fonds, die mit verschiedenen Arten von geschäftlichen Krisensituationen konfrontiert sind, sowohl aus geschäftlicher als auch aus Kreditperspektive.
Das Team von EY besteht aus erfahrenen Fachleuten verschiedener Fachbereiche, die in der Lage sind, die Ressourcen unserer gesamten Organisation zu nutzen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Insolvenz- und Umstrukturierungsangelegenheiten, ergänzt durch Praxisbereiche wie Immobilien, Renten und Arbeitsrecht. Dank dieser Flexibilität kann EY unsere Ressourcen optimal an Ihre Anforderungen anpassen.
Unternehmensumstrukturierung und formelle Insolvenz
Das Angebot von EY umfasst:
- Restrukturierungen und Rettungsverbriefungen
- Moratorien, Sanierungen und Stillhalte
- Umschuldung, Debt-Equity-Swaps und andere Formen der Kapitalumstrukturierung
- Restrukturierungen mittels Corporate Finance-Transaktionen (Buyouts, M&A und neue Kapitalbeteiligungen), Unternehmensumstrukturierungen ohne formelle Insolvenzverfahren (Schemes of Arrangements) und Restrukturierungen durch Insolvenzverfahren (Insolvenzverkäufe und -käufe)
- Strukturierte Insolvenzverwaltungen
- An- und Verkauf von Insolvenzforderungen
Transaktionsplanung
Neben der Einbindung von Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten berät EY auch bei anderen Transaktionen. Dazu können die Bewertung des Insolvenzrisikos, die Einführung von Maßnahmen in die Strukturierung und die Ausarbeitung eines Vertrags zum Schutz vor einer späteren Insolvenz der Gegenpartei gehören.
Insolvenzstreitbeilegung
Das Team von EY kann bei einer breiten Palette von Fragen zur Streitbeilegung helfen, von der Erhebung und Abwehr von Anfechtungsklagen über Sanktionen gegen Geschäftsführer bis hin zu umstrittenen Forderungseinzugs- und Liquidationsverfahren. Die Streitbeilegung kann auch Folgendes umfassen:
- Schutz des Vermögens vor Gläubigeransprüchen
- Grenzüberschreitende Rückgewinnung und Durchsuchungsoperationen zur Einfrierung von Vermögenswerten