Die oben beschriebenen Zugriffsrechte umfassen die Übertragung von personenbezogenen Daten in verschiedenen Rechtsordnungen (einschließlich Rechtsordnungen außerhalb der Europäischen Union), in denen EY tätig ist (EY-Bürostandorte sind unter https://www.ey.com/en_gl/locations aufgeführt). Auf eine Übersicht der EY-Netzwerkeinheiten, die Dienste für externe Kunden bereit-stellen, kann hier zugegriffen werden (Siehe Abschnitt 1 (Über EY) – „Eine Liste der EY-Mitglieds-unternehmen und verbundenen Unternehmen anzeigen“). EY verarbeitet Deine personenbezogenen Daten im Tool gemäß den geltenden Gesetzen und Berufsbestimmungen in Deiner Gerichtsbarkeit. Die Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb des EY-Netzwerks unterliegt den verbindlichen Unternehmensregeln von EY.
Wir geben die von uns erhobenen personenbezogenen Daten an externe Dienstleister:innen (einschließlich ihrer Tochter- und verbundenen Unternehmen) weiter, die uns bei internen Supportprozessen unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel Dienstleister:innen, die unsere IT-Infrastruktur bereitstellen, betreiben oder unterstützen (z. B. Identitätsmanagement, Hosting, Datenanalyse, Datensicherung, Sicherheits- und Cloud-Speicherdienste) sowie Dienstleister:innen für die Aufbewahrung und sichere Vernichtung von Unterlagen in Papierform. Wir beauftragen ausschließlich Dienstleister:innen, die vertraglich verpflichtet sind, ein angemessenes Niveau an Datenschutz, Sicherheit und Vertraulichkeit zu gewährleisten und die die geltenden gesetzlichen Anforderungen für die Übermittlung personenbezogener Daten in andere Länder erfüllen.
In dem Maße, in dem personenbezogene Daten so anonymisiert wurden, dass Du oder Dein Gerät nicht mehr identifizierbar bist, werden solche Informationen als nicht personenbezogene Daten behandelt und die Bestimmungen dieser Datenschutzerklärung gelten nicht.
Für Daten, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erhoben werden oder sich auf Personen im EWR beziehen, benötigt EY einen geeigneten Übertragungsmechanismus, der zur Einhaltung des geltenden Rechts erforderlich ist. Die Übermittlung personenbezogener Daten vom Tool an SAP Success Factors, Recruiter:innen und Agenturen außerhalb der EU, unterliegt einer Vereinbarung, die von der Europäischen Kommission verabschiedete Standard-Datenschutzklauseln enthält.
6. Datenspeicherung
Unsere Richtlinie sieht vor, personenbezogene Daten nur so lange aufzubewahren, wie es für die oben beschriebenen Zwecke erforderlich ist. Die Speicherfristen variieren in verschiedenen Gerichtsbarkeiten und werden gemäß den lokalen behördlichen und Anforderungen an die professionelle Datenspeicherung festgelegt. Die konkreten Speicherfristen können je nach Land unterschiedlich sein und richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und berufsrechtlichen Aufbewahrungspflichten. In bestimmten Fällen – etwa um rechtliche und berufliche Anforderungen zu erfüllen, unsere gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen, zu verteidigen oder um Archivierungs- und Nachverfolgungszwecke zu erfüllen – ist es notwendig, personenbezogene Daten über einen längeren Zeitraum aufzubewahren.
Die Richtlinien und/oder Verfahren für die Aufbewahrung von personenbezogenen Daten über das Tool lauten wie folgt:
- Wenn Du ein externer Kandidat:in/Bewerbende:r oder auf sonstige Weise kein:e EY-Benutzer:in des Tools bist: werden deine Daten in Übereinstimmung mit den Aufbewahrungsbestimmungen Deines Landes (in Deutschland 6 Monate) nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert. Die Speicherfrist wird aufgrund der letzten Aktivität ausgelöst. Eine Aktivität im Tool ist bspw. Dein Einloggen in das Tool, die Änderung und das Updaten von Deinen Daten oder das Abschließen des Bewerbungsprozesses mit dir.
- Wenn Du ein EY-Benutzer des Tools bist: in Übereinstimmung mit der globalen EY-Richtlinie zur Datenaufbewahrung (EY Records Retention Global Policy) und den entsprechenden länderspezifischen Aufbewahrungsfristen. Die Aufbewahrungsfrist wird basierend auf dem letzten Aktivitätsdatum ausgelöst.
Nach Ablauf der Speicherfrist werden Deine personenbezogenen Daten gelöscht.
7. Sicherheit
EY schützt die Vertraulichkeit und Sicherheit von Informationen, die das Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit erhält. Der Zugriff auf solche Informationen ist begrenzt, und es gibt Richtlinien und Verfahren, die die Informationen vor Verlust, Missbrauch und unangemessener Offenlegung schützen sollen. Weitere Informationen zu unserem Ansatz zum Datenschutz und zur Informationssicherheit findest Du in unserer Broschüre Schutz Ihrer Daten.
8. Kontrolle Deiner personenbezogenen Daten
EY wird Deine personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben (außer an externe Parteien gemäß Abschnitt 5), es sei denn, wir haben Deine Erlaubnis oder sind gesetzlich dazu verpflichtet.
Du bist gesetzlich dazu befugt, Informationen zu den von EY über Dich gespeicherten personenbezogenen Daten anzufordern.
Um zu bestätigen, ob Deine personenbezogenen Daten im Tool verarbeitet werden, um auf Deine personenbezogenen Daten im Tool zuzugreifen oder (falls zutreffend) Deine Einwilligung zu widerrufen, wende Dich an Deine:n üblichen EY-Ansprechpartner:in oder sende Deine Anfrage per E-Mail an datenschutz@de.ey.com.
9. Richtigkeit, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Übertragbarkeit von Daten
Du kannst der Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten widersprechen oder deren Berichtigung, Löschung, eine Einschränkung der Verarbeitung oder eine einfach zugängliche Kopie Deiner personenbezogenen Daten auf einem Datenträger anfordern, indem Du Kontakt mit Deinem/Deiner regulären EY-Ansprechpartner:in aufnimmst oder Dich per E-Mail an datenschutz@de.ey.com wendest.
10. Beschwerden
Bist Du der Ansicht, dass ein mutmaßlicher Verstoß gegen das Datenschutzgesetz oder gegen eine andere Regelung vorliegt, kannst Du Dich an den/die Datenschutzbeauftragte:n von EY (Flughafenstraße 61
70629 Stuttgart) wenden oder eine E-Mail an datenschutz@de.ey.com oder an Deinem Ansprechpartner:in bei EY wenden. Unser Datenschutzteam wird Deine Beschwerde prüfen und Informationen dazu bereitstellen, wie diese bearbeitet und gelöst werden sollte. Wenn Du mit der angebotenen Lösung Deiner Beschwerde durch EY nicht zufrieden bist, kannst Du eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde. Wende Dich hierzu an die Datenschutzbehörde, die für Deinen Wohnort zuständig ist oder an die für uns zuständige Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg. Du kannst die Angelegenheit auch an ein zuständiges Gericht verweisen.
Bestimmte EY-Mitgliedsunternehmen in Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) haben eine:n Vertreter:in in der EU ernannt, der in ihrem Namen handelt, wenn und wann sie Datenverarbeitungsaktivitäten durchführen, für die die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt. Weitere Informationen und die Kontaktdaten dieser Vertreter:innen sind hier verfügbar.
11. Kontaktiere uns
Solltest Du weitere Fragen oder Anliegen haben, wende Dich bitte an Deine:n EY-Ansprechpartner:in oder sende eine E-Mail an datenschutz@de.ey.com.