Betroffeneninformationen für die Videoüberwachung

Die EY Deutschland Gruppe (im folgenden „EY“ oder „wir“) setzt die Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) und sonstige rechtliche Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten um. Insbesondere sind technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen implementiert, die den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen.

Mit den nachfolgenden Datenschutzhinweisen informieren wir über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch EY im Rahmen der Videoüberwachung unserer Gebäude sowie über Ihre Betroffenenrechte.

  1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
    EY Corporate Solutions GmbH & Co. KG
    Flughafenstraße 61
    70629 Stuttgart
    Telefon +49 (711) 9881 0
    Telefax +49 (711) 9881 550
    E-Mail: info@de.ey.com

  2. Wie erreiche ich den Datenschutzbeauftragten?
    Vertraulich zu Händen des Datenschutzbeauftragten entweder unter der unter 1. genannten Postadresse oder per E-Mail: datenschutz@de.ey.com.

  3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
    Unter dem Begriff „personenbezogene Daten“ in diesem Dokument sind personenbezogene Daten im Sinne der Definition des Artikels 4 Nr. 1 DS-GVO zu verstehen. Dies sind alle Informationen, die sich auf einen Menschen (eine natürliche Person) beziehen und mit denen dieser Mensch direkt oder indirekt identifiziert werden kann.

    Im Rahmen der Videoüberwachung unserer Gebäude erfolgen Aufnahmen aller Personen, welche sich in unseren Gebäuden bewegen. Diese Aufnahmen sind geeignet, die Identifikation der Personen zu ermöglichen.

  4. Zu welchem Zweck verarbeiten wir personenbezogene Daten und auf welcher rechtlichen Grundlage?
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Videoüberwachung erfolgt auf Grundlage der Wahrung berechtigter Interessen nach Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe f DS-GVO.

    EY verarbeitet personenbezogene Daten auf Basis einer Interessensabwägung, sofern die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen nicht überwiegen. Eine Sichtung der Bildaufnahmen zur Identifizierung der auf den Aufnahmen zu erkennenden Personen erfolgt ausschließlich zur Aufklärung von Straftaten oder aber zur Durchsetzung des EY obliegenden Hausrechts. Ein konkretes Interesse von EY zur Durchführung der Videoüberwachung liegt im Schutz des Eigentums von EY und dient insbesondere  der Prävention und Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wie u. a. Vandalismus, Hausfriedensbruch oder Einbruchsdiebstahl.

    EY verarbeitet personenbezogene Daten, grundsätzlich nur insoweit, wie dies zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötig ist. Dies bedeutet, dass eine Auswertung der Videoaufnahmen ausschließlich nach begründetem Verdacht eines Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung und einer Verletzung der Eigentumswerte von EY erfolgt.

  5. Wem werden personenbezogene Daten offengelegt?
    Eine Auswertung der Videoaufnahmen erfolgt ausschließlich nach begründetem Verdacht eines Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung und einer Verletzung des Eigentums von EY. Sofern dies zur Aufklärung von Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder aber zum Schutze der Eigentumswerte von EY erforderlich ist, können die personenbezogenen Daten Strafverfolgungsbehörden und Gerichten offengelegt werden.
    Eine Sichtung der Videoaufnahmen erfolgt ausschließlich durch EY-Mitarbeiter.

  6. Wie lange werden personenbezogene Daten gespeichert?
    EY speichert personenbezogene Daten im Rahmen der Videoüberwachung in der Regel fünf Tage für die Aufnahmen, die in öffentlich zugänglichen Bereich erstellt wurden, und sieben Tage für die Aufnahmen, die in nicht-öffentlich zugänglichen Bereichen erstellt wurden.

    Eine weitere Aufbewahrung der personenbezogenen Daten erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.

  7. Welche Datenschutzrechte haben Betroffene?
    Betroffenen stehen die Rechte nach Art. 15 ff. DS-GVO zu: Auskunftsrechte über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch EY (u.a. auch über den Zweck der Verarbeitung, etwaige Empfänger und die voraussichtliche Dauer der Speicherung), Rechte auf Berichtigung unrichtiger Daten, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit der eingebrachten Daten sowie das Recht auf Widerspruch gegen eine Verwendung für Marketingzwecke und aufgrund einer Verarbeitung berechtigten Interesses.

    Einmal erteilte Einwilligungen können gegenüber EY jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Zur Wahrung dieser Rechte kann sich jeder Betroffene an den Datenschutzbeauftragten von EY wenden (siehe Ziff. 2). Daneben besteht auch ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.