Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Im Jahr 2018 wurden aber auch die Cloud-Guidelines auf europäischer und deutscher Ebene erlassen. Mit diesem Regelwerk haben die Finanzaufseher der Cloud-Auslagerung Salonfähigkeit attestiert. Mittlerweile hat die Finanzaufsicht auch die „Leitlinien zur Auslagerung an Cloud-Anbieter“ herausgegeben.
Die Guidelines-Auslagerung im Jahr 2018 waren keineswegs eine Selbstverständlichkeit. Denn die Ursprungsidee der Cloud, die Nutzenmaximierung von ungenutzten Rechenkapazitäten irgendwo auf der Welt, steht eigentlich diametral zur Finanzregulierung und zu den Prinzipien des Datenschutzes. Diese setzen in der Regel voraus, dass ein vordefiniertes Set-up vor Inbetriebnahme geprüft und für in Ordnung befunden wurde und sich dann während der Vertragslaufzeit auch nicht mehr ändert.
Was sind die Ursachen für die bahnbrechende Entwicklung der Cloud?
Seit dem Jahr 2015 wird von der 4. Industriellen Revolution gesprochen. Dieser Umbruch dauert an und hat viele verschiedene Facetten: datengetriebene Geschäftsmodelle, Data Analytics, künstliche Intelligenz, disruptive Technologien und neue Methoden wie Business Intelligence verändern die bestehende Geschäftslandschaft in schwindelerregender Geschwindigkeit. Neue Marktteilnehmer im Finanzsektor wie FinTechs und BigTechs erobern durch den Einsatz moderner Technologien in alten und neuen Geschäftszweigen – unter anderem bei Kryptowährungen wie Bitcoin – hohe Marktanteile.