Ein gesetzliches Regelwerk innerhalb der EU für grüne Anleihen gibt es noch nicht, weshalb auf Standards privater Initiativen zurückgegriffen wird, z. B. auf die Green Bond Principles (GBP) der International Capital Market Association (ICMA), bei denen es sich um eine Sammlung freiwilliger Leitlinien und Prinzipien handelt. Im Detail wird hierbei die Einhaltung folgender Punkte empfohlen:
- Verwendung der Emissionserlöse für grüne Projekte
- Transparente Angaben zu Projektbewertung und -auswahl
- Management der Erlöse und Prüfung der Mittelverwendung durch einen Wirtschaftsprüfer
- Bereitstellung aktueller Informationen über die Verwendung der Emissionserlöse und jährliche Berichterstattung
EU setzt transparenten Rechtsrahmen für einheitlichen Green Bond Standard
Als Teil des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums sieht die EU-Kommission derzeit die Einführung eines freiwilligen EU Green Bond Standard vor. Damit soll ein verlässlicher Rahmen für Anleger in nachhaltige Investitionen geschaffen und insbesondere ein finanzielles Greenwashing grüner Anleihen verhindert werden. Emittenten wiederum können transparent nachweisen, dass sie nachhaltige Projekte vorantreiben. Im Sommer 2021 wurde der Entwurf für eine Verordnung eines solchen Standards veröffentlicht. In der Verordnung werden einheitliche Anforderungen für Emittenten von Anleihen festgelegt, wann diese als „European Green Bond“ bezeichnet werden können. Unter anderem sollen die Erlöse aus dem EU Green Bond in wirtschaftliche Tätigkeiten investiert werden, die mit der EU-Taxonomie übereinstimmen, sofern die betreffenden Sektoren bereits von dieser abgedeckt sind. Für Sektoren, die noch nicht von der EU-Taxonomie abgedeckt sind, und für bestimmte sehr spezifische Aktivitäten wird es einen Flexibilitätsrahmen von 15 Prozent geben. Unternehmen müssen nicht nur Informationen über die Verwendung der Mittel, sondern auch über den Beitrag der jeweiligen Anleiheemission zur allgemeinen Nachhaltigkeitsstrategie offenlegen. Außerdem werden ein Registrierungssystem und ein Aufsichtsrahmen für externe Prüfer eingeführt, um die ökologische Nachhaltigkeit von grünen Anleihen zu überprüfen und zu bewerten. Die Entscheidung über die Nutzung des European-Green-Bond-Labels bleibt den Emittenten überlassen; andere Marktstandards wie die GBP der ICMA können weiterhin angewendet werden.
Eine vorläufige politische Einigung des EU-Parlaments und des Rates der Europäischen Union über die Verordnung zum EU Green Bond Standard konnte im Frühjahr 2023 erzielt werden. Die Verordnung wird voraussichtlich 2024 in Kraft treten.
Strategieoption Green Bond erfordert Kapitalmarkt-Readiness
Für eine Vielzahl nicht börsennotierter Unternehmen, die bisher nicht, aber zukünftig über die CSRD unter die Nachhaltigkeitsberichterstattung fallen werden, stellt sich die Frage: Wie kann man die neuen Berichtspflichten für Finanzierungsbelange z. B. über die Ausgabe eines Green oder Social Bond nutzen? Dabei steht auch die Evaluierung der Strategieoption eines offenen Kapitalmarktzugangs als Chance zur Reduktion der Abhängigkeiten vom Kreditmarkt für viele mittelständische Unternehmen am Anfang. Der Kapitalmarkt bietet viele Möglichkeiten in der Gestaltung der Anleihe. Börsenplatz und segment, Stückelung, Sitzland des Anleiheemittenten und der Platzierungsfokus sind einige Elemente der Bond-Strategie. Daraus ergibt sich das Pflichtenheft an der Börse. Ist der Nutzen des Kapitalmarktes für die Unternehmensfinanzierung z. B. über eine Anleihe gegeben, stellt sich für viele Unternehmen die Frage der aktuellen Börsenfitness, besonders in den Bereichen Finanzinfrastruktur, Inhalte und Prozesse und neue Veröffentlichungspflichten. Unternehmen wollen wissen, was getan und angepasst werden muss, damit Kapitalmarktpflichten erfüllt und eine Anleihe begeben werden kann. Viele Optionen und Fragen können in der Praxis von Geschäftsleitung und Finanzvorstand rechtzeitig mit einem ganzheitlichen Bond Readiness Assessment aktiv angegangen werden können.