Deutschlandweite Roadshow zum Thema "Interne Untersuchungen 2025 – zwischen KI, Datenschutz und klassischer Ermittlungsarbeit"
Interne Untersuchungen sind in Deutschland (noch) nicht explizit gesetzlich geregelt, sodass ein Unternehmen die Art und Weise der Aufklärung von Compliance-Verstößen selbst festlegen muss. Dabei muss es im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung darauf achten, nicht selbst gegen Gesetze und Richtlinien etwa in Bezug auf Arbeitsrecht oder Datenschutz zu verstoßen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz legt zwar fest, dass bei einem (Verdacht auf einen) Compliance-Verstoß eine sogenannte interne Untersuchung als Maßnahme angezeigt sein kann, allerdings ohne dies näher zu definieren. Ebenso bleibt die Frage nach der Untersuchungstiefe unbeantwortet. Unternehmen müssen daher für sich selbst festlegen, welche Schritte nötig sind, um den Sachverhalt aufzuklären.
Diese Komplexität wird durch die im Zuge der Globalisierung und Digitalisierung zunehmenden Menge an Daten noch erhöht. An dieser Stelle bietet der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ein großes Potenzial, um die Effizienz und Effektivität einer internen Untersuchung zu steigern.
Es ergeben sich also rund um die Durchführung einer internen Untersuchung viele verschiedene Fragen und Entwicklungen, denen wir dieses Mal zusammen mit verschiedenen Referent:innen aus der Wirtschaft und der Rechtsberatung nachgehen wollen.
Workshopdaten im Überblick:
- Düsseldorf: 14. Januar 2025
- Hamburg: 18. Februar 2025
- München: 02. April 2025
- Berlin: 13. Mai 2025
- Stuttgart: 02. Juli 2025
Jeweils von 09.30 - 17.00 Uhr, Empfang ab 9.00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Plätze sind begrenzt.
Nutzen Sie die Veranstaltung, um die verschiedenen Aspekte rund um „interne Untersuchungen“ mit uns und den anderen Teilnehmenden zu erörtern und miteinander ins Gespräch zu kommen.