Nachfrist für Voranmeldungen für den EKZ 1
Grundsätzlich hat die Frist für Voranmeldungen für die in den Monaten Februar bis September 2022 angefallenen Mehrkosten am 28. November 2022 geendet. Vorbehaltlich der noch anzupassenden Förderungsrichtlinie sollen weitere Voranmeldungen in der Nachfrist vom 16. - 20. Jänner 2023 über den aws Fördermanager möglich sein. Die fristgerechte Voranmeldung ist Voraussetzung für die Antragstellung.
Verlängerung des EKZ 1
Der Förderzeitraum des EKZ 1 soll bis Ende Dezember 2022 verlängert werden, wobei es für das 4. Quartal 2022 eine eigene Antragsphase geben wird. Im 4. Quartal 2022 kann in der ersten Stufe nun auch Dampf gefördert werden.
Fristen und Fakten des EKZ 2
Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 bis 150 Mio. Euro ausgezahlt werden. Der Förderzeitraum erstreckt sich dabei auf 1. Jänner bis 31. Dezember 2023. Auch hier wird, wie beim EKZ 1, die Antragsstellung über den Fördermanager der aws möglich sein.
Insgesamt soll es fünf Förderstufen geben. In den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von 4 Mio Euro und in der angekündigten neuen Förderstufe 5 bis zu einer Fördersumme von 100 Mio. Euro entfällt nun die Voraussetzung der Energieintensität. In den Stufen 3 und 4 muss die Energieintensität entweder 3 Prozent des Produktionswertes 2021 betragen oder 6 Prozent des Produktionswertes im 1. Halbjahr 2022.
Es werden in allen Förderstufen wieder verschiedene Kriterien einzuhalten sein, wie beispielsweise steuerliches Wohlverhalten, eine neue Beschäftigungsgarantie, Einschränkungen bei Bonuszahlungen und Dividenden und für die Förderstufen 3, 4 und 5 Einschränkungen hinsichtlich der Gewinne.
Die Förderintensität wird im Vergleich zum EKZ 1 in allen Stufen erhöht. Außerdem wird neben Strom und Erdgas künftig auch direkt aus Strom und Erdgas erzeugte Wärme/Kälte gefördert, in Stufe 1 zusätzlich neben Treibstoff auch Dampf und Heizöl.
Hier geht es zur vollständigen Medieninformation des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft vom 22. Dezember 2022.
Stand zum 29. November 2022: Die Förderrichtlinie wurde veröffentlicht. In diesem Artikel finden Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte.