Globale Mindeststeuer: IF on BEPS veröffentlicht viertes Leitlinienpaket

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20 Juni 2024

Am 17.06.2024 hat das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS (IF on BEPS) sein viertes Verwaltungsleitlinienpaket zur globalen Mindestbesteuerung veröffentlicht. Die sog. Agreed Administrative Guidance 4 (“AAG 4“) beschäftigt sich insbesondere mit Fragen der Anwendung der Recapture Rule bei latenten Steuerschulden sowie der grenzüberschreitenden Zuordnung von laufenden / latenten Steuern und Gewinnen. 

Kern der zweiten Säule („Pillar 2“) der sog. 2-Säulenlösung ist ein koordiniertes System globaler Anti-Base Erosion (GloBE)-Regeln, welche sicherstellen sollen, dass Unternehmensgruppen ab einer bestimmten Größe in jedem Land, in dem sie tätig sind, einer Mindeststeuer auf die dort anfallenden Einkünfte unterliegen (globale Mindestbesteuerung). Das GloBE-Regelwerk ist sehr komplex ausgefallen und kann nicht allen derzeitigen oder sich ggf. erst künftig zeigenden Auslegungsfragen bzw. Vereinfachungserfordernissen Rechnung tragen. Nach den GloBE-Musterregelungen kann das IF on BEPS daher Leitlinien zur Auslegung sowie zur Vereinfachung der Anwendung der Regelungen zur globalen Mindeststeuer herausgeben.

Am 17.06.2024 hat das IF on BEPS mit der Agreed Administrative Guidance 4 (“AAG 4“) nach den drei bisherigen Verwaltungsleitlinien, die bereits im Februar, Juli und Dezember 2023 herausgegeben worden waren, nunmehr weitere Leitlinien zur Auslegung und Anwendung der globalen Mindeststeuer veröffentlicht. Enthalten sind in dem neuen Paket mit einem Umfang von 144 Seiten unter anderem Vorgaben zur:

  • Anwendung der Rücknahmeregelung („Recapture Rule“) für latente Steuerschulden (Nachversteuerungsbetrag) inkl. Leitlinien zur Kategorisierung und Methoden zur Überprüfung der Rückabwicklung von latenten Steuerschulden innerhalb des Fünfjahreszeitraums; die Leitlinien legen insoweit vereinfachte Verfahren fest, die es multinationalen Konzernen ermöglichen, verschiedene Kategorien latenter Steuerverbindlichkeiten zusammenzufassen, um zu bestimmen, ob sie sich innerhalb von fünf Jahren umkehren und daher nicht wieder aufgenommen werden müssen; 
  • Bestimmung von latenten Steueransprüchen und -schulden für GloBE-Zwecke, wenn die GloBE-Buchwerte und die Werte von Vermögenswerten und Schulden für Rechnungslegungszwecke – und somit die daraus ermittelten latenten Steuern – voneinander abweichen; 
  • Zuordnung von grenzüberschreitenden laufenden Steuern (zum Beispiel Anleitung zur Allokation von Steuern zwischen Stammhaus und Betriebsstätte unter einem „Cross-Crediting-System“);
  • Zuordnung von grenzüberschreitenden latenten Steuern (weitere Klarstellungen zu latenten Steuern im Zusammenhang mit der Entstehung und Nutzung von Steueranrechnungsbeträgen); 
  • Zuweisung von Gewinnen und Steuern in bestimmten Strukturen (z.B. unter Beteiligung von steuerlich transparenten oder hybriden Einheiten) und 
  • Behandlung von Verbriefungsvehikeln („Securitisation Vehicles“). 

Die AAG 4 wird wie die bisher veröffentlichten Leitlinien in den Kommentar zu den GloBE-Model Rules aufgenommen werden. In deutsches Recht wird sie voraussichtlich im weiteren Jahresverlauf durch ein Änderungsgesetz zum Mindeststeuergesetz (MinStG) sowie das erwartete BMF-Schreiben umgesetzt.

In einem separaten „Q&A“-Dokument hat die OECD darüber hinaus Informationen bereitgestellt, auf welche Weise zu bestimmen ist, ob die in einem Staat eingeführten Ergänzungssteuern den Anforderungen der OECD entsprechen („transitional qualification mechanism“).

Die AAG 4 sowie die Q&A stehen Ihnen auf der Internetseite der OECD zur Verfügung. 

Direkt zu den AAG 4 gelangen Sie hier

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