Forderungen des Bundesrates für Mindeststeuer und Mitarbeiterbeteiligungen

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Am 29.09.2023 hat der Bundesrat seine Stellungnahmen zum Mindestbesteuerungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG) und Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG) beschlossen. So fordert der Bundesrat, eine Fortgeltung des Gesamthandsprinzips für Zwecke der Grunderwerbsteuer vorzusehen. Im ZuFinG fordert der Bundesrat Anpassungen bei den Regelungen zu den Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. 

Der Bundesrat hat am 29.09.2023 seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf des MinBestRL-UmsG (vgl. EY-Steuernachricht vom 17.08.2023) beschlossen. Bezüglich der Regelungen zur Mindeststeuer enthält die Stellungnahme nur wenige Forderungen. Der Bundesrat betont u.a. seine Erwartung, dass die Bundesregierung die zeitnahe Aufnahme neuer Entwicklungen auf OECD-Ebene in die EU-Mindeststeuerrichtlinie und das deutsche Steuerrecht sicherstellt. Die Bundesregierung kündigt hierzu in ihrer Gegenäußerung vom 04.10.2023 an, dass die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Juli-Paket der OECD Administrative Guidance derzeit vom BMF fachlich vorbereitet wird und im weiteren Gesetzgebungsverfahren erfolgen soll.

Des Weiteren hat der Bundesrat eine Forderung im Zusammenhang mit den Anpassungen an das zum 01.01.2024 in Kraft tretende MoPeG (BGBl. I 2021, S. 3436) geäußert. So verlangt der Bundesrat eine Erweiterung der Fortgeltung des Transparenz- und Gesamthandsprinzips auch für Zwecke der Steuerbefreiungsvorschriften der §§ 5, 6, 7 GrEStG. Die Regelung soll in § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO aufgenommen werden. Die Bundesregierung lehnt diese Forderung jedoch ab. Die Anpassungen an das MoPeG im Ertragsteuerrecht und im ErbStG und BewG befänden sich bereits im Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes und sollten dort gebündelt vorgenommen werden (vgl. EY-Steuernachricht vom 07.09.2023). Inhaltlich äußert die Bundesregierung verfassungs- und beihilferechtliche Bedenken gegen den Ländervorschlag, deutet aber die Bereitschaft zu einer zunächst befristeten Fortführung des Status Quo an.

Ebenfalls am 29.09.2023 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf des ZuFinG (vgl. EY-Steuernachricht vom 15.09.2023) beschlossen. Der Bundesrat fordert damit u.a. die Erhöhung des Freibetrags für die Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in § 3 Nr. 39 EStG auf lediglich 2.000 Euro (anstatt 5.000 Euro). Dieser Freibetrag soll durch Umwandlung von Arbeitsentgelt genutzt werden können. Zudem fordert der Bundesrat die Abschaffung der im Regierungsentwurf vorgesehenen dreijährigen Haltefrist für die Vermögensbeteiligung (§ 17 Abs. 2a Satz 6, § 20 Abs. 4b und § 43a Abs. 2 EStG-E). Die Bundesregierung will dagegen laut ihrer Gegenäußerung vom 04.10.2023 sowohl beim höheren Freibetrag (aber Entgeltumwandlung nur bis 2.000 Euro) als auch bei der Haltefrist bleiben. Des Weiteren bittet der Bundesrat zu prüfen, ob und wie geregelt werden könnte, dass Sozialversicherungsbeiträge bei Mitarbeiterbeteiligungen später und in zeitlichem Zusammenhang mit der Nachversteuerung anfallen. Die Bundesregierung wird diese Anregung prüfen.

Erst bei der anschließenden Beratung im Bundestags-Finanzausschuss entscheidet sich, ob die Forderungen und Prüfbitten des Bundesrats tatsächlich noch Eingang in die Gesetze finden. Der Abschluss der beiden Verfahren ist bis Ende 2023 vorgesehen.

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