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Neues BMF-Schreiben zum Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen: Mit uns steuern Sie sicher durch internationales Terrain

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Jens Goldstein

Die Finanzverwaltung hat in mehreren wesentlichen Punkten ihre Auffassung zur Besteuerung der Vergütung von international tätigen Beschäftigten verschärft. Die Neuerungen aus dem überarbeiteten Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12.12.2023 sind auf alle noch offenen Fälle anzuwenden. Nun sind die Steuer- und Personalabteilungen vieler Unternehmen gefordert, den konkreten Handlungsbedarf zu bestimmen und umzusetzen. Wir bieten Ihnen gerne an, Sie dabei zu unterstützen. 

Verschärfung der Verwaltungsauffassung

Verschärfungen sind vor allem in den Kernbereichen der abkommensrechtlichen Ansässigkeit und damit auch der Besteuerung von Aktienvergütungen, des wirtschaftlichen Arbeitgebers und durch einen erhöhten Detailgrad der Dokumentationspflichten zu erwarten:

  • Abkommensrechtliche Ansässigkeit

    Entscheidend für die Frage, welcher Staat die Einkünfte besteuern darf, ist die abkommensrechtliche Ansässigkeit. Wir erwarten folgende Änderungen:

    • … voraussichtlich wird die Finanzverwaltung deutlich häufiger als bisher davon ausgehen, dass die Ansässigkeit im Heimatland verbleibt. 
    • ... erhöhte Anforderungen an die Informationsbeschaffung, um die Ansässigkeit zu bestimmen. 
    • … in Bezug auf die Vergütungsbestandteile für mehrere Jahre (in der Regel Abfindungen, Aktienvergütungen …) ordnet die deutsche Finanzverwaltung das Besteuerungsrecht anders zu als international üblich.
  • Wirtschaftlicher Arbeitgeber

    Dieses Kriterium wirkt sich ebenfalls darauf aus, welcher Staat die Vergütung besteuern darf, ist aber auch maßgeblich für die Verpflichtung, in Deutschland Lohnsteuer abzuführen. Aufgrund der umfassenden Überarbeitung der Erläuterungen zum wirtschaftlichen Arbeitgeber sind umfangreiche Nachweise erforderlich. Bei internationalen Sachverhalten steigen dadurch die ohnehin schon erhöhten Mitwirkungs-, Nachweis- und Dokumentationspflichten.

  • Sonderfall: Entsendungen in die Niederlande

    In den Niederlanden gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, 30 Prozent der Vergütung steuerfrei auszuzahlen.

    Bei Beibehaltung des deutschen Wohnsitzes will die Finanzverwaltung in den Fällen, in denen diese pauschale Abzugsmöglichkeit genutzt wurde, die Vergütung insoweit in Deutschland besteuern. Wird der Wohnsitz in Deutschland also beibehalten, läuft die niederländische 30-Prozent-Regelung faktisch ins Leere.

  • weitere Informationen

    Am 12. Dezember 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen ein neues Anwendungsschreiben veröffentlicht, das die lohnsteuerlichen Dokumentationsanforderungen für grenzüberschreitende Berichtslinien deutlich verschärft. Neue und ab sofort geltende Dokumentationspflichten erfordern jedoch vollständige Transparenz auch weit über die Lohnsteuer hinaus.

    Zum Flyer

Neue Fallstricke und Fragen für Arbeitgeber

Aus der neu veröffentlichten Verwaltungsauffassung ergeben sich im Wesentlichen die folgenden Fallstricke und daraus resultierende Fragen, die wir gerne mit Ihnen beantworten:
  • In vielen Fällen wird die Vergütung für den Auslandseinsatz doppelt besteuert und die Kosten steigen. Welche Arten von Auslandseinsätzen in Ihrem Unternehmen sind insoweit risikobehaftet und welche Handlungsmöglichkeiten haben Sie, um dieses Risko zu begrenzen?
  • Die korrekte Bestimmung der Ansässigkeit insbesondere durch die Payroll ist kaum möglich. Wie können Sie dennoch eine korrekte Behandlung der Vergütung sicherstellen?
  • Die voraussichtlichen Kosten des Auslandseinsatzes sind noch schwerer planbar als bisher. Wo besteht bei Ihrer Planung der Kosten Anpassungsbedarf und wie können Sie der gestiegenen Unsicherheit in diesem Bereich Rechnung tragen?
  • Auf Arbeitgeber kommt ein erheblicher Dokumentationsaufwand zu. Welche Maßnahmen sind zu treffen, um die erforderliche Dokumentation sicherzustellen und wie kann sie möglichst effizient umgesetzt werden?
  • Die bestehenden Prozesse sind zu überprüfen und anzupassen, beispielsweise zu Long-Term-Incentive Plänen. Welche Prozesse in Ihrem Unternehmen sind von diesem Anpassungsbedarf betroffen und worauf sollte bei der Überarbeitung der Prozesse geachtet werden?
  • Wird der Wohnsitz in Deutschland beibehalten, läuft die niederländische 30-Prozent-Regelung faktisch weitgehend ins Leere. Welche voraussichtlichen Folgen ergeben sich daraus und inwieweit können sie gemildert werden?

Profitieren Sie von unserem Know-how

In unserem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, ob Ihr Unternehmen von den verschärften Regelungen betroffen ist. Den konkreten Auswirkungen aus den Neuregelungen und den möglichen Handlungsoptionen widmen wir uns in unserem Workshop. Nutzen Sie hierfür untenstehendes Formular oder nehmen Sie an unserer Umfrage teil. Selbstverständlich unterstützt EY Sie unter Berücksichtigung unserer Unabhängigkeitsanforderungen auch bei der Umsetzung der verschiedenen Handlungsbedarfe. Nutzen Sie unser Wissen und profitieren Sie von unseren umfangreichen Erfahrungen mit Finanzbehörden im In- und Ausland.

Wir verbinden die fachliche Expertise zu gesetzlichen Regelungen, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung mit unseren Erfahrungen in der praktischen Umsetzung dieser Vorgaben und fundiertem Know-how zu Spezialthemen wie Aktienprogrammen für Mitarbeitende.

So können wir Sie unterstützen

  • Erstgespräch

    In unserem kostenlosen halbstündigen Erstgespräch stellen wir Ihnen unser Workshop-Konzept vor.

    • Wir analysieren, inwieweit Ihr Unternehmen von den Neuerungen potenziell betroffen ist, und
    • klären gemeinsam mit Ihnen, welche Themenbereiche ein Workshop ggf. abdecken soll.

    Bei Interesse an einem Gespräch füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus.

  • Workshop

    In dem Workshop stellen wir Ihnen die für Ihr Unternehmen relevanten Neuregelungen vor und helfen Ihnen, die für Sie kritischen Sachverhalte zu identifizieren. Dann besprechen wir mit Ihnen, welche Handlungsoptionen für Ihr Unternehmen empfehlenswert sind und wie EY Sie dabei unterstützen kann.

    Haben Sie Interesse an unserem Workshop? Dann füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

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