Betroffene Finanzinstitute können, sofern sie selbst wie auch ihre Kontrahenten dem ISDA-Fallback-Protokoll beigetreten sind, auf die Umstellung von Bestandsgeschäft mittels des bekannten Umstellungsansatzes „Alternativer Referenzzinssatz + Spread“ vertrauen. Die wesentliche Herausforderung für Institute besteht darin, die Systeme und Schnittstellen anzupassen.
Im Cash-Markt dagegen beginnen sowohl öffentliche als auch privatwirtschaftliche Emittenten schon jetzt damit, Anleihen und Kredite mit dem CORRA als Basis zu begeben. Empfehlungen für entsprechende Konventionen für Neugeschäft hat die Arbeitsgruppe ebenfalls veröffentlicht. Für die Umstellung des Bestandsgeschäfts empfiehlt sie den Instituten einen zweistufigen Fallback-Wasserfall-Ansatz zu verfolgen – auch hier wieder angelehnt an Empfehlungen aus der USD-LIBOR-Transition:
- Term CORRA + Credit Adjustment Spread
- CORRA Compounded in Arrears + Credit Adjustment Spread
Der Beschluss zur Veröffentlichung einer Term-Variante des CORRA folgt Vorbildern aus dem US-amerikanischen und dem europäischen Währungsraum. Dabei folgt auch die Ermittlung des Term CORRA einem bekannten Muster, denn es werden ausführbare Geld-/Brief-Quotes auf Zins-Futures (handelbar über Montreal Exchange) als Eingangsdaten herangezogen. Künftiger Benchmark Administrator wird die CanDeal Innovations Inc. werden, die möglicherweise bereits ab dem dritten Quartal 2023 den Term CORRA berechnen und zur Verwendung publizieren könnte. Die Nutzungsbedingungen stehen noch nicht final fest, sollen jedoch spätestens zum Marktstart im dritten Quartal 2023 konkretisiert sein. Dabei zeichnet sich ab, dass der Term CORRA in Darlehen, Trade-Finance-Produkten und zu Absicherungszwecken geschlossenen Derivaten genutzt werden kann. Meldungen von Marktteilnehmern des Interdealer-Bankenmarktes weisen bereits jetzt auf ihr nicht absicherbares Basisrisiko zwischen Term CORRA und CORRA Compounded hin. Eine Entscheidung, ob daher auch auf Dealer-Märkten der Derivatehandel mit Term CORRA als Basiswert zulässig sein wird, fällt vermutlich im Laufe des Jahres 2023. Der Term CORRA soll mit den Laufzeiten 1 Monat und 3 Monate publiziert werden.
Der PLN WIBOR wird durch den neuen WIRON-Referenzzinssatz abgelöst
Die polnische Benchmark-Reform, also der Wechsel der primären Zinsbenchmark vom bestehenden WIBOR-Zinssatz (Warsaw Interbank Offered Rate) auf den neuen WIRON-Zinssatz (Warsaw Interest Rate Overnight) schreitet voran: Seit dem 2. Dezember 2022 kann der WIRON als Referenzzinssatz in Finanzkontrakten verwendet werden.
Die polnische Finanzaufsicht ist der Ansicht, dass die polnische Benchmark-Reform nicht auf Unregelmäßigkeiten in Bezug auf den WIBOR zurückzuführen ist, sondern vielmehr dem globalen Trend entspricht, die bestehenden zukunftsgerichteten Zinssätze (auf der Grundlage von Quotierungen der Panel-Banken) mit rückwärtsgerichteten Zinssätzen, die auf tatsächlichen Übernachttransaktionen basieren (auch bekannt als risikofreie Zinssätze oder RFRs), zu ersetzen. Die Berechnungsmethodik für den WIRON ist dieselbe wie für den WIRD (Warsaw Deposit Market Index), eine von GPW Benchmark S.A. entwickelten und veröffentlichten Zins-Benchmark, und bleibt unverändert. Die Namensänderung erfolgte, da der neue Name besser die Merkmale einer auf Übernachttransaktionen basierenden Berechnungsmethodik spiegelt.
Die Expertenteams der Polnischen Nationalen Arbeitsgruppe für die EU-Benchmark-Verordnung haben Aufgaben und Meilensteine identifiziert, um sicherzustellen, dass der aktuelle WIBOR und der Warsaw Interbank Bid Rate (WIBID) ordnungsgemäß und sicher bis zum Jahr 2025 abgelöst werden können.