Steuerberatung im Bereich Turnaround und Restrukturierung

Steuern spielen bei jeder Restrukturierung oder jedem Krisenszenario eine wichtige Rolle. Unabhängig davon, ob Sie sich mit einem leistungsschwachen Geschäft, Liquiditätsengpässen oder Liquiditätsproblemen konfrontiert sehen, kann unser globales Netzwerk von Steuerfachleuten Ihnen helfen, Unternehmenswerte zu transformieren, zu schaffen, zu erhalten und wiederherzustellen.

Was das EY-Steuerteam für Restrukturierungen und Krisensituationen für Sie tun kann

Unser breit aufgestelltes globales Netzwerk kombiniert lokales Steuerwissen in einem breiten Spektrum von Branchen, um Ihnen zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und die steuerlichen Auswirkungen all Ihrer geschäftskritischen Entscheidungen zu bewältigen.

Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit betriebswirtschaftlichen Ansätzen zur Steigerung des Unternehmenswert

  • Verständnis und Quantifizierung der Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen und eventuell anwendbaren Steuerbefreiungen als Teil des Cashflow-Managements. Einen Schwerpunkt stellt dabei die Identifikation von kurzfristigen Möglichkeiten zur Verbesserung des Betriebskapitals dar.
  • Überprüfung von Geschäftsmodellen, um sicherzustellen, dass die steuerlichen Auswirkungen von Geschäftsentscheidungen quantifiziert und im Kontext Ihrer strategischen Zielen berücksichtigt werden und zudem künftige regulatorische oder gesetzliche Änderungen antizipiert und in alternativen Geschäftsmodellen widergespiegelt werden
  • Berücksichtigung von Änderungen an Ihrem Geschäftsmodell durch Anpassungen in Verrechnungspreisrichtlinien, um einen effizienten Lieferkettenprozess und eine angemessene Finanzierungsstruktur zu schaffen

Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit betriebswirtschaftlichen Ansätzen zur Erhaltung des Unternehmenswert

  • Bewertung der steuerlichen Auswirkungen potenzieller Geschäftsentscheidungen, einschließlich der Veräußerung von Wirtschaftsgütern oder Beteiligungen, Konzernumstrukturierungen, der Umstrukturierung von Schulden gegenüber Dritten oder verbundenen Unternehmen oder der Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten
  • Prüfung der steuerlichen Behandlung von Finanzierungsvereinbarungen als Betriebsausgaben
  • Bewertung und Modellierung von Steuerbelastungen bei der Bedienung von Schulden

Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit betriebswirtschaftlichen Ansätzen zur Wiederherstellung des Unternehmenswerts

  • Bewertung der kommerziell vereinbarten Notfalloptionen
  • Überprüfung der steuerlichen Auswirkungen einer geplanten Restrukturierung und Ermittlung von eventuellen Steuerbelastungen
  • Ermittlung der steuerlichen Auswirkungen einer rechtlichen und betrieblichen Neuordnung der Unternehmensstruktur

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