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Rechtssicherheit in der Klimakommunikation

Greenwashing-Prävention, Kompensation und Nachweisführung für Ihr Unternehmen

Nachhaltigkeitsengagement wird von Unternehmen gerne nach außen getragen – und das ist auch gut so! Eine offene Klimakommunikation steigert das Bewusstsein für Nachhaltigkeitsthemen und richtet einen Appell an den Mitbewerb. Unternehmen können außerdem ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern, indem sie mit einer transparenten Kommunikation das Vertrauen von Kund:innen, Investor:innen und der Öffentlichkeit gewinnen. 

Mit der zunehmenden Erwartung, sich zur Nachhaltigkeitsperformance zu äußern, steigt allerdings gleichzeitig das Risiko von Greenwashing und Reputationsschäden. Die Sensibilität für irreführende Werbeaussagen ist in den letzten Jahren seitens der Konsument:innen gestiegen. Der rechtliche Rahmen, insbesondere in der Klimakommunikation (Stichwort „Klimaneutralität“), wird durch die Europäische Union mittels mehrerer Vorgaben künftig bedeutend enger geschnürt. Anstehende Entwicklungen in der Rechtslage sollten bereits jetzt beachtet werden, um aktuelle Kommunikationsprojekte zukunftsfit aufzustellen. Auch wenn Sie es gut meinen – Greenwashing kann durch einen falschen Umgang mit Begriffen unwissentlich passieren. Wie können also Unternehmen ihre Klima-Claims formulieren, ohne Greenwashing-Vorwürfe zu riskieren?

Folgende Themen stehen auf der Agenda:

  • Grundlagen der Klimakommunikation: transparent, klar und nachvollziehbar
  • "Net-Zero" oder "Klimaneutralität" – Begrifflichkeiten, Fallstricke und Beispiele
  • Rechtliche Zulässigkeit der CO2-Kompensation in der Kommunikation
  • Rechtliche Rahmenbedingungen: aktuelle und zukünftige Vorgaben
  • Nachweisführung für Klimakommunikation
  • Fallbeispiele zur Klimakommunikation für Produkte und Unternehmen

Als Sprecher:innen erwarten Sie:

  • Bernhard Kasper, Senior Manager, EY denkstatt
  • Stefan Ropac, Manager, EY denkstatt

Die Teilnahme ist kostenlos.

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Nina Gottsbachner