GRI als Rahmenwerk weiter hoch aktuell: Anwendung auf 74 Prozent der Top-Unternehmen und auf 48 Prozent der NaDiVeG-Unternehmen gestiegen.
Weitere Ausbreitung der Berichterstattung zu den Sustainable Development Goals
Der Anteil der Unternehmen, die zu den Sustainable Development Goals (SDGs) berichten, ist auch im Berichtsjahr 2020 weiter angestiegen. 92 Prozent der Top-Unternehmen, Banken und -Versicherungen haben die SDGs in ihre Berichterstattung aufgenommen. Im Vergleich zum Berichtsjahr 2016 hat sich der Anteil verdreifacht (von 31 auf 92 Prozent).
Auch die dem NaDiVeG unterliegenden Unternehmen beschäftigen sich mit den SDGs. 23 Prozent der Unternehmen priorisieren einzelne Ziele und erläutern diese näher. 29 Prozent hinterlegen diese Ziele darüber hinaus mit quantitativen Key Performance Indicators (KPIs) und verknüpfen diese mit der Unternehmensstrategie.
Von den NaDiVeG unterlegenen Unternehmen haben im Berichtsjahr 2020 52 Prozent die SDGs qualitativ und/oder quantitativ in ihrer Berichterstattung aufgenommen.
Klimaberichterstattung auf dem Vormarsch
Erstmalig wurde im Zuge der Studie 2022 die Integration der Anforderungen gemäß TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures) analysiert. Ein Viertel der Top-Unternehmen, rd. ein Drittel der Unternehmen des Prime Market sowie der öffentlichen Unternehmen und 19 Prozent der NaDiVeG-Unternehmen setzen auf eine Klimaberichterstattung nach TCFD.
Erstmalige Erhebung der Berichterstattung gemäß TCFD.
Ausblick
Getrieben durch neue gesetzliche Anforderungen, den allgegenwärtigen Klimawandel sowie der mediale Präsenz von Nachhaltigkeitsthemen und weiteren Initiativen, wird die österreichische Nachhaltigkeitsberichterstattung auch künftig mit Herausforderungen konfrontiert sein.
Neue Impulse setzt nicht zuletzt die EU. Die Überarbeitung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) veranlasst viele Unternehmen, sich intensiv mit der Implementierung von Nachhaltigkeitsaspekten in ihr Geschäftsmodell auseinanderzusetzen, um den Anforderungen der neuen Richtlinie gerecht zu werden. Wie bereits in der Studie 2021 erwähnt, hat die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auch Auswirkungen auf die Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung und der weiteren Gesetzesinitiativen im Bereich Sustainable Finance, da diese unmittelbar ineinander verschränkt sind.
Neben einer deutlichen Erhöhung der Anforderungen an das Berichtswesen sieht die CSRD eine deutliche Ausweitung des Anwendungsbereichs vor. Ende Juni 2022 konnte hinsichtlich der Richtlinie eine vorläufige politische Einigung im EU-Trilog erzielt werden. Der Zeitplan sieht folgende Anwendung vor:
- 01.01.2024 Start der CSRD-Berichtspflicht für Unternehmen, die bereits der NFRD bzw. dem NaDiVeG unterliegen
- 01.01.2025 Start der Berichtspflicht für alle großen Unternehmen (ab 250 Mitarbeiter:innen)
- 01.01.2026 Start der Berichtspflicht für börsennotierte KMU (Ausnahmen bis 2028 möglich)
Fazit
Es kristallisiert sich nun deutlich heraus: die CSRD wird der Game Changer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sein. Die Richtlinie wird wesentlich zur Weiterentwicklung der österreichischen Nachhaltigkeitsberichterstattung beitragen, da nicht zuletzt die nichtfinanzielle und die finanzielle Berichterstattung stärker ineinander verschränken werden. Die Darstellung der Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht wird obligatorisch. Der aktuell überschaubare Kreis der dem NaDiVeG unterliegenden Organisationen (83) wird erheblich ausgeweitet. Wie viele Unternehmen durch die CSRD zum Zug kommen, ist noch ungewiss. Expert:innen rechnen mit 20- bis 25-mal so vielen Unternehmen. Weiters ist anzumerken, dass die CSRD den Empfehlungen der TCFD folgt und sich somit die Unternehmen an dieser Initiative orientieren werden.