3. Neue Schlüsselkonzepte der Berichterstattung
Die vier Schlüsselkonzepte sind: Auswirkungen, wesentliche Themen, Due Diligence und Stakeholder. Ihr Zweck ist es, Organisationen in die Lage zu versetzen, Informationen über ihre wichtigsten Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Menschen, einschließlich der Auswirkungen auf die Menschenrechte, zu berichten – in den GRI-Standards werden diese als „wesentliche Themen“ bezeichnet. Due-Diligence-Prüfungen und die Einbeziehung von Stakeholdern helfen Organisationen, ihre wichtigsten Auswirkungen zu ermitteln.
4. Überarbeitung der Prinzipien für die Qualität der Berichterstattung
Im Vergleich zu den universellen GRI-Standards in der Version 2016, gibt es in der Version 2021 nur mehr acht Prinzipien der Berichterstattung. Die Prinzipien „Wesentlichkeit“ und „Einbeziehung von Stakeholdern“ sind nun in den Schlüsselkonzepten aufgegangen und in GRI 3 Wesentliche Themen konkret geregelt.
5. Neue Angaben zu Responsible Business Conduct
In GRI 2 Allgemeine Angaben sind nun Informationen über die Strategie der Organisation für eine nachhaltige Entwicklung und ihre Richtlinien und Praktiken für ein verantwortungsvolles Geschäftsgebaren notwendig. Die Angaben beruhen auf den Erwartungen an Unternehmen, die in maßgeblichen zwischenstaatlichen Instrumenten, z. B. UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder OECD-Leitsätze, enthalten sind. Zu den Erwartungen an ein verantwortungsvolles Geschäftsgebaren gehören die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, die Achtung aller international anerkannter Menschenrechte einschließlich der Rechte der Arbeitnehmer sowie der Schutz der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Die Erwartungen beziehen sich auch auf die Bekämpfung von Bestechung, Bestechungsversuchen, Erpressung und anderen Formen der Korruption, die Einhaltung guter Steuerpraktiken und die Durchführung von Sorgfaltsprüfungen, um die negativen Auswirkungen der Organisation auf die Umwelt zu identifizieren, zu verhindern, zu mindern und darüber Rechenschaft abzulegen.
Diese neuen Pflichtanforderungen spiegeln auch Entwicklungen auf EU-Ebene hinsichtlich der vorgeschlagenen EU Due Diligence Directive wider.
6. Konkretere Struktur für die Identifikation wesentlicher Themen
In den aktualisierten Universal Standards gibt es nun auch eine deutlich klarere Anleitung zum Prozess der Wesentlichkeitsanalyse. Dabei wird ein vierstufiger Ansatz empfohlen und die Schritte, die eine Organisation durchlaufen sollte, um ihre wesentlichen Themen zu identifizieren, erklärt. Die Befolgung dieser Schritte ist jedoch nicht verpflichtend.