Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Am 31.12.2023 endet die Antragsfrist für die Entlastungen von der Strom- und Energiesteuer für energieintensive Unternehmen nach § 9b StromStG, § 54 EnergieStG sowie nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG (sog. Spitzenausgleich) für Energieverbräuche des Kalenderjahres 2022. Ebenso am 31.12.2023 endet die Abgabefrist für den Antrag auf gesonderte Feststellung der Beträge der Einlagenrückgewähr für das Jahr 2022 (§ 27 Abs. 8 Satz 4 KStG).
An diese und weitere wichtige Steuertermine der nächsten Wochen erinnert unsere Übersicht.
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