Wichtige Steuertermine

Am 31.12.2023 endet die Antragsfrist für die Entlastungen von der Strom- und Energiesteuer für energieintensive Unternehmen nach § 9b StromStG, § 54 EnergieStG sowie nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG (sog. Spitzenausgleich) für Energieverbräuche des Kalenderjahres 2022. Ebenso am 31.12.2023 endet die Abgabefrist für den Antrag auf gesonderte Feststellung der Beträge der Einlagenrückgewähr für das Jahr 2022 (§ 27 Abs. 8 Satz 4 KStG). 

An diese und weitere wichtige Steuertermine der nächsten Wochen erinnert unsere Übersicht.


Wichtige Steuertermine