Bundestag beschließt Modernisierung der Abzugsteuerentlastung

Am 05.05.2021 hat der Bundestag wie erwartet das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzEntModG) beschlossen. Das Gesetz enthält neben einer Überarbeitung des Quellensteuerentlastungsverfahrens und des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens insbesondere auch bedeutende Neuregelungen zu Verrechnungspreisen. Einen umfassenden Überblick über die Änderungen im AbzEntModG können Sie der EY-Gesetzgebungsübersicht (Stand Gesetzesbeschluss) entnehmen.

EY-Gesetzgebungsübersicht (Stand Gesetzesbeschluss)